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   BVerwG, 28.12.1990 - 4 NB 29.89   

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BVerwG, 28.12.1990 - 4 NB 29.89 (https://dejure.org/1990,9560)
BVerwG, Entscheidung vom 28.12.1990 - 4 NB 29.89 (https://dejure.org/1990,9560)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Dezember 1990 - 4 NB 29.89 (https://dejure.org/1990,9560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung von Ausnahmen von der festgesetzten Geschossigkeit - Umfang einer Ausnahme und ihre Voraussetzungen - Ermittlung des gesetzgeberischen Willens bei der Begriffsbestimmung - Wille des Ortsgesetzgebers - Ausreichende Bestimmtheit der Voraussetzungen einer Ausnahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1990 - 4 NB 29.89
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist als rechtsgrundsätzlich geklärt, daß die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung dann nicht zu ihrer Gesamtnichtigkeit führt, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken kann und mit Sicherheit anzunehmen ist, daß die Gemeinde auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 [BVerwG 18.07.1989 - 4 N 3/87] = NVwZ 1990, 157 mit weiteren Nachweisen und vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - NVwZ 1990, 159).

    - Im übrigen ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats rechtsgrundsätzlich geklärt, daß das Normenkontrollgericht - entsprechend dem auch objektiven Charakter des Normenkontrollverfahrens - auf einen nach § 47 Abs. 2 VwGO zulässigen Antrag eines Antragstellers in dem durch den Antrag abgesteckten Rahmen in eine Prüfung der Gültigkeit des Bebauungsplans auch insoweit einzutreten hat, als der Antragsteller von einzelnen Festsetzungen nicht selbst betroffen ist; die Feststellung der Nichtigkeit des Bebauungsplans im ganzen ist nicht davon abhängig, daß der Antragsteller, der das Verfahren mit seinem zulässigen Antrag in Gang gesetzt hat, von allen Teilen des Planes selbst betroffen ist (vgl. Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 [BVerwG 18.07.1989 - 4 N 3/87]).

  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1990 - 4 NB 29.89
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist als rechtsgrundsätzlich geklärt, daß die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung dann nicht zu ihrer Gesamtnichtigkeit führt, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken kann und mit Sicherheit anzunehmen ist, daß die Gemeinde auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 [BVerwG 18.07.1989 - 4 N 3/87] = NVwZ 1990, 157 mit weiteren Nachweisen und vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - NVwZ 1990, 159).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den nichtigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken kann und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, daß die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ; Beschluß vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17 = NVwZ 1990, 159; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = UPR 1991, 232 = GewA 1991, 175; Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 29.89 - unveröffentl.).

    Auch insoweit ist bereits rechtsgrundsätzlich geklärt, daß die Feststellung der Nichtigkeit des Bebauungsplans im ganzen nicht davon abhängig ist, ob der Antragsteller, der das Verfahren mit seinem zulässigen Antrag in Gang gesetzt hat, von allen Teilen des Planes selbst betroffen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = UPR 1991, 232 = GewA 1991, 175; Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 29.89 - unveröffentl.; Beschluß vom 4. Juni 1991 - BVerwG 4 NB 35.89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • VG Köln, 11.10.2023 - 2 L 1698/23
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.12.1990 - 4 NB 29/89 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 16.06.2016 - 2 A 33/15 -, juris; Urteil vom 9.07.1989 - 7 a NE 97/87 -, EStT NW 1990, 314; teils wird die Unwirksamkeit der Festsetzung auch darauf gestützt, dass diese nicht von der BauNVO gedeckt sei: so OVG NRW, Urteil vom 21.04.2005 - 7 D 66/03.NE -, juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.12.1990 - 4 NB 29/89 -, juris m. w. N.

  • VGH Hessen, 29.06.1993 - 11 N 2442/90

    Zur Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren bei lediglich reflexartigem

    Dies ergibt sich aus den Rechtsgedanken des § 139 BGB, der auch im öffentlichen Recht anwendbar ist (vgl. etwa §§ 44 Abs. 3, 59 Abs. 3 VwVfG), und in Anlehnung an die daraus entwickelte Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts zur Teil- bzw. Gesamtnichtigkeit von Bebauungsplänen und Abgabensatzungen (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1978 - 7 C 44.76 -, Buchholz 401.69 Wohnungsbauabgaben Nr. 24; Urteil vom 25. Juni 1982 - 8 C 82.81 -, Buchholz 406.11 § 132 Bundesbaugesetz Nr. 38 = DVBl. 1982, 1055; Beschluß vom 28. Dezember 1990 - 4 NB 29.89 -).
  • VG Köln, 20.10.2020 - 2 K 7694/18

    Anforderungen an die Vollständigkeit von Bauvorlagen zum Maß der baulichen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1990 - 4 NB 29/89 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 2 A 33/15 -, juris; Urteil vom 9. Juli 1989 - 7 a NE 97/87 -, EStT NW 1990, 314; teils wird die Unwirksamkeit der Festsetzung auch darauf gestützt, dass diese nicht von der BauNVO gedeckt sei: so OVG NRW, Urteil vom 21. April 2005 - 7 D 66/03.NE -, juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1990 - 4 NB 29/89 -, juris m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 2 A 33/15

    Erteilung der Baugenehmigung zur Aufstockung eines Einfamilienhauses durch ein

    ==TEXT__ vgl. zum Problemkreis auch: OVG NRW, Urteil vom 19. Juli 1989 - 7a NE 97/87 -, EStT NRW 1990, 314; BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1990 - 4 NB 29.89 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - 7 A 2379/16

    Anspruch auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheids für die

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.12.1990 - 4 NB 29.89 -, juris.
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